Über uns

Das PPTZ (Pädagogisch-Psychologisches Therapie-Zentrum) wurde 1974 gegründet und ist ein freier Träger der Jugendhilfe. Das PPTZ bietet ein regionales und überregionales Hilfesystem zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an. Das PPTZ ist Mitglied im Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e. V. (VPK e. V.).

50 Jahre PPTZ e. V.

Anfang der 70er Jahre nahm der Diplom-Psychologe
Dr. Peter F. Immisch verhaltensauffällige Kinder als Pflegekinder auf und vereinbarte mit der Stadt Braunschweig vertraglich einen Tagespflegesatz für die Erziehung, Versorgung und therapeutische Betreuung dieser Kinder.

Grundlage hierfür war die Erkenntnis, dass Kinder mit ausgeprägten umgebungsbedingten Verhaltensauffälligkeiten dann am besten aufwachsen und therapeutisch beeinflusst werden können, wenn sie in eine stabile familiäre Umgebung eingebunden sind. Ausgehend von dieser Prämisse und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen reifte in ihm die Idee, seinen Ansatz auf eine breitere Basis zu stellen und weitere, hierfür geeignete Familien zu finden.

Damit die geplante intensive Betreuung der Familien organisiert und finanziell abgesichert werden konnte, musste eine Struktur gefunden werden, für die sich die Gründung eines Vereins anbot.

Am 30.09.1974 wurde der PPTZ e. V. vom Finanzamt Braunschweig als mildtätig anerkannt. Am 16.04.1975 erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister. Das Landesjugendamt bescheinigte dem PPTZ e. V. am 07.04.1976 die Förderungswürdigkeit nach § 9 Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Träger der freien Jugendhilfe.

Schon im Jahr 1976 wurden die ersten zwei Erziehungsstellen, d. h. Familien, die sich der Erziehung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen widmen wollten, installiert und drei Kinder in Familien aufgenommen. 1977 wurden zwei weitere Erziehungsstellen mit je einem Kind etabliert. 1978 konnten zwei weitere Familien gewonnen werden, die zwei Kindern eine neue Heimat gaben. Im Jahr 1980 existierten sechs Erziehungsstellen, in denen zehn Kinder betreut wurden.

Die Kampagne „Holt die Kinder aus den Heimen“, durch Presse und Fernsehberichte über Missstände in Einrichtungen ausgelöst, führte dazu, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in qualifizierten Familien stark anstieg. Dadurch wurde es notwendig, die vorhandenen Qualitätsstandards zu präzisieren und Regeln aufzustellen, nach denen die Erziehungsstellen ausgewählt und nach eingehender Prüfung und Vorbereitung belegt wurden. Zu den Voraussetzungen einer Erziehungsstelle gehört es, dass mindestens einer der Partner eine sozialpädagogische, pädagogische oder psychologische Ausbildung abgeschlossen hat und auch die sonstigen Gegebenheiten eine Erziehung der Kinder zu selbstbestimmten Persönlichkeiten möglich machen. Neben der fachlichen Betreuung der Erziehungsstellen durch das PPTZ wurde von Anfang an eine begleitende Fortbildung für die Erziehungsstelleneltern organisiert.

Im Laufe der Zeit wurden von den Jugendämtern Betreuungsplätze beim PPTZ zunehmend ältere als auch auffälligere Kinder und Jugendliche angefragt. Darunter benötigten zunehmend Jugendliche, denen es (noch) nicht möglich war, sich auf enge (u.a. familiäre) Bindungen einzulassen eine adäquate Betreuung. Dies traf auch auf einige der in den Erziehungsstellen untergebrachten Kinder, die inzwischen zu Jugendlichen herangewachsen waren, zu. Um gerade hier Abhilfe zu schaffen, wurde der Versuch unternommen, in Braunschweig geeignete Räumlichkeiten anzumieten, um eine Wohngruppe einzurichten. Im Stadtteil Kralenriede wurde ein Einfamilienhaus mit angrenzendem Laden angemietet. Dort wurden 1980/81 zunächst drei Jugendliche aufgenommen und durch eine sozialpädagogische Fachkraft betreut. Sukzessive veränderte man den Ladenbereich so, dass nach einjähriger Bauzeit eine Wohngruppe für sieben Jugendliche mit Einzelzimmern entstand. Die lange Bauzeit ergab sich aus der Tatsache, dass viele Arbeiten in Selbsthilfe durch die Vereinsmitglieder geleistet wurden.

Obwohl diese Einrichtung nach den Vorstellungen des Vereins überwiegend für die aus den Erziehungsstellen herauswachsenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen gedacht war, zeigte sich, dass der Bedarf der Jugendämter nach Unterbringungen außerhalb des ursprünglichen Elternhauses größer war als vermutet. Die in den Erziehungsstellen lebenden Jugendlichen wollten jedoch lieber in ihrer bisherigen Umgebung im Familienverbund verbleiben, sodass nur einige wenige von ihnen den Wechsel in die Jugendwohngruppe vollzogen. Der enge Bezug der untergebrachten Jugendlichen zu ihren Erziehungsstellen wird auch dadurch deutlich, dass viele von ihnen auch als Erwachsene und Verheiratete mit ihren „Pflegefamilien“ Kontakt halten und regelmäßige Besuche keine Seltenheit darstellen.

Das sich ständig ausweitende Arbeitsvolumen erforderte die Einstellung von pädagogischem und psychologischem Fachpersonal, um den wachsenden Problemen der betreuten Jugendlichen möglichst im Vorfeld fachlich fundiert begegnen zu können. Gleichfalls erforderte die Krisenintervention gezielte Hilfestellungen. Auch die Verwaltung des Vereins ließ sich ob seiner zahlenmäßig angestiegenen Erziehungsstellen sowie aufgrund der geänderten Rechtslage in der Jugendhilfe infolge der umfangreicher und aufwendiger werdenden Leistungsbeschreibungen mit der bis zu diesem Zeitpunkt praktizierten Ehrenamtlichkeit der Geschäftsführung nicht mehr bewältigen. Der bisherige Geschäftsführer ging in den Ruhestand. 1999 wurde ein hauptamtlicher Geschäftsführer in Teilzeit eingestellt.

Mitte der 90er Jahre wurden immer häufiger Anfragen für ältere Kinder von den Jugendämtern zur Unterbringung an den Verein herangetragen. Diese Kinder und Jugendlichen hatten bereits Erfahrungen und Aufenthalte in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik durchlebt. Eine Unterbringung in einer Familie war anlässlich ihres Verhaltens oder ihres Krankheitsbildes nicht angezeigt. Die Notwendigkeit, eine Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen, in der auf die individuellen Bedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen eingegangen werden konnte, wurde vom Verein als Aufgabe gesehen. Der Vorstand entschloss sich deshalb, eine Kinder- und Jugendwohnwohngruppe mit einem Altersspektrum von 11 bis 15 Jahren einzurichten. Am 11.12.2000 konnte nach Abschluss der wichtigsten Umbaumaßnahmen und der Auswahl des besonders qualifizierten und geeigneten Fachpersonals das erste Kind aufgenommen werden.

Das PPTZ hat sich der Hilfe zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige verschrieben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt abzuholen und Angebote vor Ort anzubieten. Häufig fühlen sich die jungen Menschen mit ihren persönlichen Problemen und Ängsten allein gelassen wie auch benachteiligt und lassen sich meist nicht durch die traditionelle Jugendarbeit (Vereine und Verbände) ansprechen. Das Jugendzentrum Drachenflug wurde 2005 vom PPTZ übernommen und sowohl konzeptionell als auch räumlich komplett überarbeitet.

2008 rief das PPTZ das Modellprojekt Nähwerkstatt ins Leben, basierend auf einem niedrigschwelligen Angebot mit dem Ziel der Integration über gemeinsame zwanglose Treffen zum Nähen, miteinander Reden und Vermittlung zu anderen Beratungsstellen.

Der gewachsenen Nachfrage nach Bereitschaftsstellen im Landkreis Wolfenbüttel wurde mit der Etablierung einer Bereitschaftsaußenstelle mit drei Plätzen in Dettum begegnet, die im April 2011 eröffnete. Das Angebot dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der Abklärung des Hilfebedarfs. Im Juli 2012 wurde die Bereitschaftsaußenstelle in eine Inobhutnahme umgewandelt,  verbunden mit dem Umzug in eine neue Immobilie im Landkreis Wolfenbüttel. Die Inobhutnahme verfügt seit Mai 2016 über sieben Plätze.

Unsere Arbeitsgrundlage

Der PPTZ e. V. gehört zu den freien Trägern der Jugendhilfe.

Freie Träger definieren sich zunächst aus ihrer Rechtsform (Verein, gGmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR), u.ä.) und schließlich hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung des jeweiligen originären Wohlfahrtspflegebereichs.

Der PPTZ e. V. ist demnach ein gemeinnütziger Verein, der seine Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe erfüllt. Als solches ist er als freier Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage von § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) anerkannt.

Hinzu kommt, dass der PPTZ e. V. gemäß § 45 SGB VIII über eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes verfügt, die den PPTZ e. V. in die Lage versetzt, Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise, kreisfreien Städte bzw. Städte) zu übernehmen. Dies bedeutet, dass nicht ein Jugendamt die Jugendhilfe im Sinne der konkreten Umsetzung leistet, sondern einen freien Träger wie den PPTZ e. V. damit im Einzelfall beauftragt.

Basierend auf der vorweg beschriebenen Arbeitsgrundlage setzt der PPTZ e. V. den Leistungsanspruch der Eltern auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) bezogen auf ihre Kinder zur Sicherung des Kindeswohls um.

Wir sind Mitglied im VPK

Der PPTZ e.V. ist Mitglied im VPK (Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen) e.V.

Arbeitgeberverband

Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV)