Ambulante Hilfen

Das PPTZ bietet ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und für Familien, gleich welcher Konstellation oder Nationalität an.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes familienunterstützendes Angebot. Die Hilfen können präventiv eingesetzt werden. Auch können sie bei der Bewältigung von Krisen wirksam unterstützen. Sie dienen dazu, das Familiensystem zu stabilisieren und Krisen zu bewältige. Ein weiteres Ziel ist Fremdplatzierungen von jungen Menschen zu verhindern.

Grundlage ist, eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung der/des Betreuer*in zur Familie. Ressourcen und Selbsthilfepotenzial einer Familie werden (wieder) aktiviert und das soziale Netzwerk (Kita, Schule etc.) der Familie mit einbezogen. Die Familie wird in die Lage zu versetzen, ihre Belange (wieder) selbst in die Hand zu nehmen.

Ziele und Lösungswege werden mit allen Beteiligten gemeinsam im Hilfeplan erarbeitet. Die Arbeit findet grundsätzlich im Lebensumfeld der Familie statt.

Clearing

Clearing ist eine zeitlich befristete Hilfe für Familien, Teilfamilien und Jugendliche, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können.

Der Grundgedanke des Clearing liegt in der Annahme, dass jede Familie und jedes Familiensystem das Potential und die Ressourcen für Lösungen akuter Krisen besitzt. Beim Clearing werden die Familien als Experten der eigenen Situation betrachtet. Clearing versucht gemeinsam mit der Familie und ihrem Expertenwissen zu arbeiten. Sichtbar gemacht bieten diese Potentiale und Ressourcen die Chance praktikable und kindeswohlorientierte Lösungen zu finden.

Clearing basiert auf folgenden Leitgedanken:

  • Stärken stärken, Schwächen schwächen
  • Systemische Sichtweise
  • Lebensweltorientierung
  • Ressourcenorientierung
  • Lösungsorientierung

 

Zielgruppe sind

  • Familien oder Teilfamilien bei denen nicht deutlich ist, ob bzw. welche Hilfeform sie benötigen und annehmen können, um eine angemessene Erziehungssituation zu gewährleisten oder herzustellen
  • Familien oder Teilfamilien bei denen die Inobhutnahme/Fremdplatzierung eines oder mehrerer Kinder in Betracht gezogen wird und die Motivation der Familie/Teilfamilie, sich auf eine familienerhaltende Maßnahme einzulassen, geklärt werden soll.
  • Familien/Teilfamilien, bei denen es zu einer Inobhutnahme gekommen ist und der Bedarf an Unterstützung und das Maß an Motivation abgeklärt werden soll, um eine zeitnahe Rückkehr zu ermöglichen.

 

Rahmenbedingungen

Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung die sich unter dem § 27 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe einordnen lässt.

Ein Clearing dauert vom Auftragsgespräch bis zur Vorlage des Abschlussberichtes je nach Absprache mit dem Jugendamt 8 bis 12 Wochen und wird in der Regel von 2 Mitarbeiter*innen durchgeführt. In dieser Zeit wird intensiv mit der Familie, deren Lebensfeld und dem sozialen Umfeld gearbeitet.

Im Clearing werden keine Entscheidungen getroffen, sondern familieneigene Lösungen, Ziele und Ressourcen gesucht und aktiviert. Die den Prozess begleitende Diagnostik dient der Perspektivabklärung und schließt mit einem Bericht ab, der die vorher festgelegten Fragestellungen beantwortet. Die gemeinsam mit der Familie entwickelten Strategien und Methoden werden erprobt und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit überprüft und fließen bei Beendigung des Clearings als Empfehlungen für Folgemaßnahmen in den Bericht ein.

Begleitete Rückführung

Das Angebot der Begleiteten Rückführung ist eine sich am Einzelfall orientierende Jugendhilfemaßnahme, die in besonderer Weise die Rückführung von jungen Menschen aus stationären Unterbringungen in die Familie begleitet. Diese Maßnahme beinhaltet eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration. Die Hilfeform ist auf die individuelle Problemlage der jungen Menschen und derer Familien ausgerichtet und wird der jeweils vorgefundenen Situation angepasst.

In der Betreuung wird bei den vorhandenen Stärken und Ressourcen angesetzt. Die Begleitete Rückführung schließt eine aufsuchende Arbeit und auch niederschwellige Angebote ein. Sie ist primär auf die soziale und familiäre Reintegration des jungen Menschen ausgerichtet.

Die Ziele und Inhalte der Begleiteten Rückführung werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und der Familie festgelegt. Hierbei wird insbesondere das vorgefundene Lebensumfeld des jungen Menschen und seiner Familie in die Arbeit einbezogen.

Leitung

Michael Roos

Telefon: 01 76 / 345 29 635

E-mail: michael.roos@pptz.de

Profil

Pädagogische Fachkräfte

Doreen Simon Profil
Farina Albrechtsen → Profil
Kirsten Mörig Profil
Silke Weber Profil
Lydia Semmling Profil

Rechtsgrundlage

Leistungen nach §§ 27ff, 30, 31, 35a, 41 KJHG. Im Einzelfall können auch Aufnahmen nach SGB XII erfolgen.

Art und Umfang der Leistungen werden flexibel nach dem Bedarf ausgerichtet. Der Bedarf wird im Zusammenwirken aller beteiligten Menschen, Eltern, Kinder / Jugendlichem und selbstverständlich  in enger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern vor Ort ermittelt.