Voriger
Nächster

Inobhutnahme

Kurzfristige Inobhutnahme zur Krisenintervention von jungen Menschen nach §42 SGB VIII.

Zielgruppe

Aufgenommen werden junge Menschen ab dem Schulalter bis zum Erreichen der Volljährigkeit, die aufgrund aktueller Geschehnisse nicht in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können.
Ziel der Unterbringung ist zumeist, die Deeskalation und Beruhigung der Gesamtsituation, die individuelle Feststellung des Hilfebedarfs des jungen Menschen und seiner Angehörigen und die Entwicklung einer möglichen Perspektive für die nahe Zukunft.

Für bei uns aufgenommene junge Menschen, die demnächst ihren 18. Geburtstag feiern, bieten wir die Option an, sich mit unserer Unterstützung zu verselbstständigen, d. h. in eine eigene Wohnung zu ziehen. Dieses Angebot kann sich aus einer Inobhutnahme entwickeln und kann geeignet sein, wenn der junge Mensch bereits viele Kompetenzen hat  und die Option auf eine Rückkehr in seine Familie nicht mehr besteht.

Das Haus

Die Inobhutnahmestelle befindet sich dörflich gelegen im Landkreis Wolfenbüttel.
Das Haus erstreckt sich auf 2 Ebenen über 350qm Wohnfläche und bietet so ausreichend Platz für sieben Kinder und Jugendliche. Jeder/m Bewohner*in steht ein Einzelzimmer zur Verfügung und es bleibt noch viel Raum für eine große Küche und mehrere Aufenthaltsräume.

Schwerpunkte

Rechtsgrundlage

§ 42 SGB VIII

Leitung

Stefanie Brandstätter

Tel: 01 51 / 61 48 11 48
Fax: 05 31 / 2 35 19 78
E-Mail: ibn@pptz.de