Reform des SGB VIII – hier: Erziehungsstellen

Eine Reform des SGB VIII (auch große Lösung genannt) soll in naher Zukunft anstehen. Vor Kurzem ist der Referentenentwurf hierzu bei einigen Institutionen angekommen. Zum Thema Erziehungsstellen lässt der Referentenentwurf erkennen, dass diese als Selbstständige Kleinsteinrichtung in Zukunft nicht mehr ohne Trägerschaft in die Betriebserlaubnispflicht des Landesjugendamtes fallen. Folglich hätten Erziehungsstellen, die aktuell allein (ohne Trägerverbund) selbstständig sind zwei Möglichkeiten: sich einem Träger anschließen, oder z.B. analog zu Pflegestellen unter die Aufsicht der Kommune zu fallen, in dessen Kreis ihr Wohnsitz liegt. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, die Aufsicht zum Schutz der dort lebenden jungen Menschen zu verbessern. Dies kann aus Sicht des Entwurfes nur durch eine räumliche und fachliche Nähe geschehen.